Allgemeine Geschäftsbedingungen avidec AG
1. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)sind wesentlicher Bestandteil aller Verträge der avidec AG mit unseren Kunden. Entgegenstehende Einkaufsbedingungen unserer Kunden sind unwirksam, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Sollte ein Teil der jeweils mit unseren Kunden getroffenen vertraglichen Vereinbarungen einschliesslich dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so soll die Gültigkeit aller übrigen Vereinbarungen dadurch nicht berührt werden. Der unwirksame Teil der Vereinbarungen ist in einer solchen Weise umzudeuten oder durch eine solche Regelung zu ersetzen, dass ihr Zweck auf zulässigem Wege erreicht wird
2. Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind, sofern nichts anderes vereinbart, stets unverbindlich und freibleibend. Die avidec AG behält sich das Recht vor, Aufwände in Bezug auf die Erstellung von Offerten in Rechnung zu stellen. Alle Verträge kommen erst mit Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung spätestens mit Ausführung der Lieferung zustande. Die Berichtigung von Druckfehlern und Irrtümern bleibt vorbehalten. Bei Schreib-, Druck- und Rechenfehlern übernehmen wir keine Haftung und sind jederzeit zum Vertragsrücktritt berechtigt.
3. Dienstleistungen
Die avidec AG liefert Material und erbringt Dienstleistungen gemäss Auftrag. Weitere Zeitaufwände sowie Ersatzteile werden nach aktuellem Aufwand verrechnet. Bei einem Einsatz vor Ort werden dem Kunden jeweils die Hin- und Rückfahrt ab avidec Standort Dielsdorf in Rechnung gestellt. Die avidec AG behält sich das Recht vor, bei einer Terminabsage innert weniger als 24 Stunden und oder bei einer Terminversäumung die Kosten der Hin- und Rückfahrt sowie Zeitaufwände in Rechnung zu stellen.
4. Preise
Unsere Preise sind Nettopreise in CHF, zuzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer. Die Transportkosten und vorgezogenen Recyclinggebühren gehen zulasten des Kunden. Preisänderungen aufgrund von Kostensteigerungen, die zwischen dem Zeitpunkt unserer Auftragsbestätigung und der Lieferung eintreten, behalten wir uns vor. Gleiches gilt für Schreib- und Druckfehler oder sonstige Irrtümer bei der Preisbemessung. Mit dem Erscheinen einer neuen Preisliste verlieren alle vorgehenden Preislisten ihre Gültigkeit.
5. Lieferung
Der Liefertermin bezeichnet den Abgang von unserem Lager. Im Falle höherer Gewalt, wozu auch Materialmängel, Betriebsstörungen, Streiks oder behördliche Massnahmen (jeweils auch bei unseren Zulieferanten) gehören, sowie nicht rechtzeitige und nicht richtige Selbstbelieferungen, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder nach eigenem Ermessen die Lieferung um die Dauer der Verzögerung hinauszuschieben. Schadenersatzansprüche sind in diesem Fall beidseitig ausgeschlossen. Transportschäden müssen sofort der Post, der Bahn oder dem Spediteur gemeldet werden.
6. Datenschutz
Die avidec AG bekennt sich dazu, bei der Datenbearbeitung die Bearbeitungsgrundsätze der Rechtmässigkeit, Verhältnismässigkeit, Zweckbindung, Transparenz – insbesondere die Erfüllung der Informationspflichten – und der Datensicherheit einzuhalten. Soweit die avidec AG im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen und/oder dem Verkauf von Produkten Zugang zu vertraulichen Daten des Kunden erhält, wird die avidec AG die Datenschutzgesetze beachten und diese Daten wie eigene Betriebsgeheimnisse vertraulich behandeln, firmenintern nicht unnötig verbreiten und unbeteiligten Dritten weder gesamthaft noch auszugsweise zugänglich machen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die ihn betreffenden Angaben, Informationen und Dokumente nur innerhalb der Schweiz aufbewahrt und bearbeitet werden können.
7. Zahlung
Der Kunde ist verpflichtet, alle Rechnungen und Forderungen gemäss den vereinbarten Zahlungsbedingungen zu begleichen. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, beträgt die Zahlungsfrist 30 Tage netto ab Rechnungsdatum. Bei einem Zahlungsverzug wird bei der ersten Zahlungserinnerung eine Nachfrist von 14 Tagen gestattet. Nach Ablauf der Nachfrist fallen zusätzlich CHF 20.00 an. Die avidec AG behält sich das Recht vor, weitere 5 % Verzugszinsen zu erheben. Der Kunde ist nicht berechtigt, wegen eigener strittiger Gewährleistungsansprüche den Kaufpreis zurückzuhalten oder mit nicht anerkannten oder nicht rechtskräftigen Gegenforderungen aufzurechnen oder ein Zurückhaltungsrecht geltend zu machen. Bei Zahlungsverzug ist die avidec AG berechtigt, für weitere Bestellungen Vorauszahlung zu verlangen, per Nachnahme zu liefern, noch nicht ausgeführte Lieferungen zurückzuhalten oder ohne vorherige Nachfristansetzung vom Vertrag zurückzutreten und ausgeführte Bestellungen zurückzufordern. Die avidec AG behält sich das Recht vor, die Zahlungsbedingungen für zukünftige Transaktionen zu ändern, wenn dies aus wirtschaftlichen Gründen erforderlich ist.
8. Eigentumsvorbehalt
Bestellte und gelieferte Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der avidec AG. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises ist die avidec AG berechtigt, für gelieferte Produkte einen Eigentumsvorbehalt eintragen zu lassen. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Eintragung mitzuwirken, falls dies erforderlich sein sollte.
9. Software
Bei kundenspezifischen Anfertigungen bleibt die Software auch nach Auftragsende Eigentum der Firma avidec AG.
10. Rückgaben
Um eine Rückgabe bei der avidec AG zu beantragen, muss der Kunde einen schriftlichen Antrag einreichen. Die Ware muss unbenutzt, ohne Mängel und in der unbeschädigten Originalverpackung sein. Der Kunde kontaktiert die Verkaufsabteilung per E-Mail (info@avidec.ch), gibt die Auftragsnummer und eine detaillierte Begründung für die Rückgabe an und fügt bei Bedarf Bilder und weitere Informationen hinzu. Nach Eingang des Antrags wird dieser intern geprüft und dem Kunden genaue Anweisungen für den weiteren Ablauf mitgeteilt. Die gesamten Kosten für die Rücksendung trägt der Kunde, es sei denn, die Rücksendung ist auf einen Fehler seitens avidec AG oder ein fehlerhaftes Produkt zurückzuführen. Es wird empfohlen, eine Sendung mit Sendungsverfolgung und entsprechender Versicherung zu verwenden. Die avidec AG haftet nicht für Verluste oder Schäden während der Rücksendung. Für genehmigte Rückgaben wird eine Gutschrift ausgestellt. Es erfolgen keine Barauszahlungen oder Rückerstattungen. Sonderbestellungen, projektbezogene Bestellungen und Sonderfertigungen sind vom Rückgaberecht ausgeschlossen. Änderungen oder Stornierungen von Aufträgen müssen schriftlich erfolgen. Die avidec AG behält sich das Recht vor, einen Rückgabeantrag abzulehnen, wenn die Kriterien nicht erfüllt werden oder betrügerische Aktivitäten oder Missbrauch vermutet werden. Mit einer Rücksendung bestätigt der Kunde, dass er die Rückgabebedingungen gelesen hat und ihnen zustimmt.
11. Garantiebestimmungen/Herstellergarantie
Die Garantiezeit beginnt mit der Lieferung der Ware. Ausschlaggebend ist das Datum des Lieferscheins. Im Falle eines Garantieanspruchs steht dem Kunden die Möglichkeit einer Ersatzlieferung zu. Ein Rücktritt sowie eine Preisminderung sind vom Vertrag ausgeschlossen. Die Garantie umfasst die Behebung aller innerhalb der Garantiezeit auftretenden und unter die Garantie fallenden Schäden oder Mängel des Gerätes durch Austausch gegen ein gleichwertiges Gerät oder Instandsetzung. Der Entscheid für einen Garantieanspruch liegt beim Hersteller. Es gelten die allgemeinen Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers. Ausgetauschte Gerät oder ausgewechselte Teile werden Eigentum der avidec AG. Die Kosten der Arbeitszeit vor Ort beim Kunden zur Feststellung und oder Behebung eines Schadens des Gerätes sowie die Kosten für den Versand des Gerätes an die avidec AG werden vom Kunden getragen. Die Garantiefrist für neue Austauschgeräte nimmt ab Übergabe der Ware erneut ihre Gültigkeit. Für gebrauchte Produkte gilt ab Übergabe der Ware eine Frist von einem Jahr.
12. Gewährleistung/Mängelrügen
Erkennbare Mängel hat der Kunde bis 10 Tage nach Erhalt der Produkte unter Angaben über die Art der Mängel schriftlich zu rügen. Transportschäden sind unter Vorbehalt anzunehmen und die Schäden direkt dem Transporteur schriftlich anzuzeigen. Die avidec AG übernimmt für die Dauer von 24 Monaten ab Verkaufsdatum gegenüber dem Kunden eine Gewährleistung für Mängel, die ihre Ursache nachweisbar in Material- oder Herstellungsfehlern haben. Ausgeschlossen von der Gewährleistung sind Transportschäden sowie Schäden, die durch Fremdeingriffe, Änderungen, unsachgemässe Bedienung und Reinigung, mangelhafter Pflege oder Feinstaubeinwirkungen auf Baustellen entstanden sind.
13. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Anwendbares Recht
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile der Sitz der avidec AG. Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.
Stand AGB: Februar 2024